Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
liebe Cottbuserinnen und Cottbuser,

lassen Sie uns ein Jahr vorausschauen. Es ist Mittwoch, der 15. Februar 2017. Mehr als eintausend Cottbuserinnen und Cottbuser erinnern an die Opfer des alliierten Bombenangriffs auf unsere Stadt und die Zerstörungen vor allem rund um den Bahnhof. Sie tun dies aus eigenem Antrieb und aus dem Bewusstsein heraus, dass diesem Angriff ein von Deutschen angezettelter Weltkrieg vorausging, der damit auch nach Cottbus zurückkehrte. Die Fakten sind bekannt, sie sind nicht zu leugnen, aber auch nicht umzudeuten. Der 15. Februar ist ein Tag der Cottbuser Geschichte, es ist unser Tag in unserer Stadt. Das zu wissen und uns zu bekennen, dazu brauchen wir keine alten oder neuen Nazis. Selbst wenn es nur 40 sind, wie vor gut eineinhalb Wochen.

Damit sind wir wieder im Heute.
Wir lassen unsere Geschichte nicht vereinnahmen. Wir müssen nicht warten, was andere machen, um dann darauf zu reagieren. Wir gestalten über Partei- und Konfessionsgrenzen hinweg selbst die Kultur in unserer Stadt. Das hat auch der 15. Februar 2016 mit den Abholdemos und der Kundgebung am Staatstheater gezeigt. Ich habe dort in meinen Worten auch die große Tat des Cottbusers Paul Geiseler gewürdigt. Dem Arbeiter ist es zu verdanken, dass unser schönes Theater heute noch steht und 1945 nicht in Flammen unterging. Dieser Tage nun ist der frühere Chefarzt Professor Thomas Eichhorn mit einem Orden der Vereinten Nationen geehrt worden, wozu wir herzlich gratulieren. Prof Eichhorn kümmert sich seit Jahren gemeinsam mit vielen Helfern um Opfer des Terrorismus, unter anderem im Kaukasus. Wie passen beide, Geiseler und Eichhorn, zusammen? Cottbus braucht solche couragierten Bürger, die sich für Menschen einsetzen, die sich nicht wehren oder sich selbst helfen können. Im Ausland und hier zu Hause.
Denn wir wissen sehr wohl, dass hinter den Gardinen vieler Cottbuser Wohnungen Argwohn lauert, Unsicherheit, Angst und Vorurteile. Deshalb sollten wir uns von den lediglich 40 Aufmarschierten am 15. Februar nicht täuschen lassen. Deren Zahl war klein, ihre Gedanken aber finden sich in vielen Köpfen, meist mehr oder weniger populistisch verfremdet, manchmal auch schon radikalisiert.
Es muss uns auch niemand die Welt erklären oder seine oft verschwörerisch anmutende oder arg einfach gestrickte Theorie davon, schon gar nicht, wenn derjenige erst mit dem Zug oder dem Auto zu einer Demonstration oder den wie auch immer genannten Spaziergängen nach Cottbus anreisen muss. Mit dem bevorstehenden Frühjahr setzt offenbar der Kundgebungstourismus in unsere Stadt wieder ein. Wie schon im Herbst kann uns das nicht gefallen. Doch ähnlich wie bei Pogida in Potsdam, den Hasserfüllten von Clausnitz und den Brandstiftern von Bautzen: Es muss jeder selbst entscheiden, wem er hinterherläuft oder Beifall zollt. Die Fronten sind da klar. Es darf uns jedoch nichts dazu verleiten, dass wir uns als Demokraten gegen unsere eigenen Regeln und Errungenschaften stellen – die Versammlungsfreiheit und die Redefreiheit gelten so lange für alle, wie sie die Würde des einzelnen Menschen nicht verletzen und sie sich an die Gesetze eines demokratischen Rechtsstaates halten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wer A sagt wie Altanschließer muss nun auch B sagen wie Beitragsrückzahlung. Das scheint eine einfache Formel zu sein, die durch die jüngsten Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg gestützt wird. Wir sind sehr aktiv, den Gerichtsbeschlüssen und unseren Aufgaben hier in der Stadt gerecht zu werden.
Es ist gleichzeitig interessant zu beobachten, wie sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung als Gesetzgeber in Sachen Altanschließer windet. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg, ich betone: des Landes, hat die Variante eröffnet, die jetzt als nicht verfassungskonform eingestuft wurde. Wer eine solche Tür öffnet, darf sich anschließend nicht wundern, wenn jemand durchgeht. Jetzt warnt der Innenminister des Landes Brandenburg vor Schnellschüssen, während die Bürger vor Ort zu Recht zügig Antworten auf ihre Fragen verlangen. Immerhin hat das Land nun eine Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener Ministerien eingerichtet. Zudem nennt es der Innenminister „reflexhaft“, nach finanzieller Unterstützung durch das Land zu rufen. Doch war es nicht der Ministerpräsident, der jüngst mehr Geld vom Bund für die im Land zu leistende Integration Hunderter und Tausender Flüchtlinge forderte? Hat nicht der Finanzminister erst am Wochenende in ähnlicher Form mit Blick auf Europa nachgelegt? Geld scheint ja dennoch da zu sein. Schließlich soll die politisch motivierte Kreisgebietsreform mit mehr als 400 Millionen Euro angefüttert werden. Wir ahnen, dass Aufgaben wie Altanschließer und Integration wieder einmal von den Kommunen zu schultern sein werden, ohne dass es den nötigen kompletten finanziellen Ausgleich geben wird.
Schnellschüsse, sehr geehrte Damen und Herren, Schnellschüsse in Sachen Alt- und Neuanschließer nutzen uns nicht. Deshalb überprüfen wir bereits seit dem Jahreswechsel alle Bescheide, um sie einordnen zu können. Klar ist, dass einem Großteil der Betroffenen ihr Geld zurückzuzahlen ist. Nutznießer sind – juristisch betrachtet – die Beitragszahler, deren Grundstücke vor dem Jahr 2000 an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen waren und deren Verfahren noch nicht bestandskräftig sind.
Unsere Vorbereitungen dazu sind vorangekommen. Ich möchte ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung und in der LWG danken, die diese Arbeit trotz vieler Anfeindungen und unberechtigter Vorwürfe leisten. Letzteres betrifft auch viele andere Beschäftigte des Rathauses, die im direkten Kontakt mit Bürgern derzeit erheblichen Verbalattacken ausgesetzt sind und für manchen offenbar als Frustableiter dienen. Für sie gilt die gleiche Prämisse wie für alle anderen Angestellten der Verwaltung: Sie handeln nach geltendem Recht und Gesetz. Das haben sie bisher auch immer getan.
Die wichtigste Frage oder genauer: Forderung vieler Bürger wollen wir heute beantworten. Wir haben, wie vom Gericht aufgegeben, die ersten Bescheide bereits zurückgenommen. Die Rückzahlung der Beiträge ist damit im Gange. Es liegt nahe, dass wir bei denen beginnen, wo die Rechtslage nach den Urteilen eindeutig ist. Diese Rückzahlung wird aber insgesamt mehrere Monate dauern. Und es sei nochmals erklärt: Es ist nicht notwendig, dazu extra Anträge zu stellen oder Anwälte zu beschäftigen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11. Februar unsere Satzung für die Zeit nach 2000 bestätigt. Was daraus folgt, ist in der Öffentlichkeit sicher umstritten. Juristisch sind wir nicht verpflichtet, dort Geld zurückzuzahlen. Das Gericht bezeichnete es sogar als „nicht unmoralisch“, wenn wir das Geld einbehalten. Man kann darüber den Kopf schütteln. Doch man sollte sich hüten, Urteile nur dann zu begrüßen und den Rechtsstaat nur dann zu loben, wenn einem selbst der Spruch nutzt. Daher gibt es seitens der Verwaltung auch keinerlei Vorwürfe oder Schuldzuweisungen in Richtung Bürgerinitiative Altanschließer. Solche Befürchtungen sind von der Initiative selbst geäußert worden, doch sie entbehren aus unserer Sicht jeder Grundlage. Gleichwohl gibt es Konsequenzen aus diesen Urteilen.
Deshalb müssen wir über die Folgen reden. Am morgigen Donnerstag kommt die AG Entgelte zum ersten Mal in neuer Besetzung zusammen. Abgeordnete und Verwaltung sind dort ebenso vertreten wie die Bürgerinitiative, der Verein Haus und Grund sowie der Mieterbund Cottbus, Guben und Umgebung. Wir erwarten, dass in der AG frei von Ideologie und Vorurteilen die besten Varianten für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt diskutiert werden. Für Scharmützel um juristische Interpretationen sollte keine Zeit sein. Wir werden dem Gremium außerdem eine unabhängige externe Moderation vorschlagen. Die Arbeitsgruppe soll verschiedene Modelle diskutieren, wie die künftige Finanzierung aussehen kann. Aus unserer Sicht gibt es drei Eckpunkte:

  • Die Lösung muss juristisch sauber sein.
  • Die Lösung muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein.
  • Die Lösung muss politisch tragfähig sein.

Die Ergebnisse der AG werden dann zu erörtern sein. Sie als Abgeordnete haben zu bewerten, welche Folgen die einzelnen Lösungen beispielsweise für die Bürgerinnen und Bürger und für unseren Haushalt haben werden. Diese Debatte wird sehr offen zu führen sein, und ich nehme keine Ergebnis vorweg, wenn ich sage: Es wird zu spürbaren Einschnitten kommen, und am Ende werden alle Cottbuserinnen und Cottbuser zahlen. Unser Ziel ist es, für die Ausschusssitzungen im Oktober eine Vorlage zur Diskussion vorstellen zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt beschäftigt uns nicht nur mit dem beginnenden Strukturwandel in der Region. In den zurückliegenden Tagen haben Sie speziell im Ausschuss für Wirtschaft, Bau und Verkehr einiges gehört zur Situation in unseren Gewerbegebieten. Einige sind erfreulicherweise ausgelastet, andere bieten noch viel, mehrere zu viel Platz. Konkret zum Technologie- und Industriepark (TIP) sind die Aussichten längst nicht so sonnig, wie es der Solarpark verheißt und wie es über Jahre unter anderen durch meinen Amtsvorgänger postuliert worden ist. Einige Entscheidungen der Vergangenheit erweisen sich jetzt als Bremsklotz. Auf dem TIP muss durch mich und durch Sie als Abgeordnete deutlich mehr aufgeräumt werden als es bisher den Anschein hatte. Die Grundstückspreise, die erzielt werden müssten, um die Ausgaben zu erwirtschaften, sind nach jetzigem Stand weitgehend nicht marktreif. Sie halten nicht einmal der Konkurrenz innerhalb von Cottbus stand. So lauten die ersten Erkenntnisse. Ich lasse derzeit ein umfangreiches Informationsmaterial für Sie, sehr geehrte Stadtverordnete, erarbeiten, das ich mit Ihnen im Frühjahr diskutieren möchte.
Wir haben vor diesem Hintergrund eine gründliche Analyse zur Situation der Entwicklungsgesellschaft Cottbus und deren weiterer Ausrichtung angestellt. Wir werden darüber zu reden haben, wie wir aus den Ressourcen im Marketing für unsere Stadt mehr machen können. Konkret heißt das, dass wir die Kapazitäten von EGC und Congress, Messe und Touristik GmbH zu einem Stadtmarketing aus einer Hand zusammenführen wollen. Solche Vorschläge und ihre konkrete Ausgestaltung werden Sie als Abgeordnete ebenfalls zu diskutieren haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Brandenburgs Innenminister Schröter hat uns jüngst eine Mentalität vorgeworfen nach dem Motto: „Herr Ober, bringen Sie Geld, ich will zahlen“. Die Stadtverordnetenvorsteher dreier kreisfreier Städte im Land haben diese Herabwürdigung des Ehrenamtes zurückgewiesen, was ich sehr begrüße. Denn wir kennen aus der Landesregierung seit Jahren ein ähnliches Motto. Das lautet: „Herr Oberbürgermeister, bringen Sie Geld, wir wollen Ihnen Aufgaben übertragen“. Das summiert sich auf viele Millionen Euro pro Jahr.
Und an noch einer Stelle möchte ich dem Innenminister ausdrücklich widersprechen. Nein, wir leiden nicht an einer übersteigerten Selbstwahrnehmung. Wir fühlen uns auch nicht als Perle. Gewiss, eine Perle kann sehr schön sein und sehr teuer. Sie ist per Definition jedoch ein Fremdkörper.
Und, Herr Minister, gestatten Sie die Anmerkung: Wir finden, unsere Stadt Cottbus ist ein Edelstein. Na klar braucht der noch weiteren Schliff, dafür werden wir sorgen. Denn dann wird sich einmal mehr zeigen, dass wir keine austauschbare Kopie sind. Unser Cottbus ist ein Original. Das zeigen wir gern auf der nächsten Regionalkonferenz zur Reform am 1. März hier in unserer Stadt. Und nochmals: Nein, Herr Minister, wir verkaufen den Edelstein nicht. Schon gar nicht um den Preis unserer Freiheit als Stadt und ihrer Bürger.