Der Deutsche Städtetag begrüßt die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs NRW zur Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) als bundesweit richtungsweisend. „Der weitere Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren ist konnexitätsrelevant. Der Verfassungsgerichtshof sieht unmissverständlich das Land NRW in der Pflicht, für die Kosten des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung bis hin zum Rechtsanspruch aufzukommen. Das ist wichtig für die Kommunen in NRW und ein politisches Signal für andere Bundesländer“, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Stephan Articus.

Auf Betreiben des Städtetages hatten 23 Kommunen in Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen die Aufgabenübertragung ohne Kostenregelung eingelegt. „Endlich hat ein Verfassungsgericht für die notwendige Klarheit gesorgt. Wenn Länder den Kommunen kostenträchtige Aufgaben übertragen, müssen sie für den notwendigen finanziellen Ausgleich sorgen. Dies ist Sinn und Zweck der Konnexitätsregelungen in den Ländern. Die Länder werden in Zukunft genau überlegen, was sie mit dem Bund vereinbaren, wenn sie dafür auch die Kosten tragen müssen. Das Konnexitätsprinzip hat sich in der Praxis bewährt. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung“, erklärte Articus weiter. Bislang habe kein einziges Land anerkannt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren im Kinderförderungsgesetz (KiföG) Konnexitätsfolgen auslöse. Nach dem heutigen Urteil wird auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen die ablehnende Haltung der Länder neu überdacht werden müssen.

Jetzt werde es darauf ankommen, in einem objektiven Verfahren den tatsächlichen Ausbaubedarf von Betreuungsplätzen in NRW festzustellen und die Kostenfolgen dafür abzuschätzen. Diese Mittel muss das Land Nordrhein-Westfalen dann den Kommunen zur Verfügung stellen.