Durch das Land Brandenburg sind im Jahr 2007 die Richtlinien für die Wohnraumförderung neu konzipiert worden. Einige der Richtlinien – darunter die Richtlinien zur Eigentumsförderung in der Innenstadt und dem Aufzugseinbau – erfordern eine festgelegte Gebietskulisse innerhalb der Gesamtstadt, die gleichzeitig die Konzentration auf die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen widerspiegeln soll. Die Stadtverordneten haben in ihrer Sitzung am 27.06.2007 die entsprechende Vorlage mit den Kulissenabgrenzungen in der Stadt Cottbus bestätigt.

Bürgerinnen und Bürger, Bauträger und Unternehmen, die sich für eine Inanspruchnahme dieser Zuschussförderung bzw. Anschubfinanzierung interessieren, können sich in der Stadtverwaltung im Fachbereich Stadtentwicklung zu diesem Thema informieren.

Ansprechpartner:
Frau Fleißner, Techn. Rathaus, Zi. 4.062, Tel. 0355 612 4116

Frau Nowak, Rathaus Neumarkt 5, Zi. 454, Tel. 0355 612 4418

Darüber hinaus können die Beschlussvorlage über die Gebietskulissen zur Wohnraumförderung in der Stadt Cottbus und die Förderrichtlinien im Internet unter den Homepages der Stadt Cottbus bzw. der ILB abgerufen werden.