Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz verkündet folgende Bekanntmachung

Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts vom 17.08.2021 sind in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz innerhalb von 5 Tagen kumulativ am

  • Freitag, 13.08.2021 35,1,
  • Samstag, 14.08.2021 36,1
  • Sonntag, 15.08.2021 54,2,
  • Montag, 16.08.2021 58,2,
  • Dienstag, 17.08. 2021 58,2

Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz).

Damit ist im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz seit 13.08.2021 an fünf zusammenhängenden Tagen kumulativ die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen überschritten.

Entsprechend §§ 8 Abs. 2, 18 Abs. 3 und 20 Abs. 3 UmgVO der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab Mittwoch, 18.08.2021, gilt wieder die in der o.g. Verordnung vorgesehene Begrenzung der Personenzahl auf höchstens 5.000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen.

Die in der o.g. Verordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an fünf Tagen in Folge vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt weiter.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Holger Kelch
Oberbürgermeister

Bekanntmachung Inzidenz 35 ‧ PDF ‧ 185.56 KByte ‧ 17.08.2021