Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz verkündet folgende Bekanntmachung

Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts vom 15.08.2021 sind in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz innerhalb von 5 Tagen kumulativ am

  • Mittwoch, 11.08.2021 22,1
  • Donnerstag, 12.08.2021 21,1
  • Freitag, 13.08.2021 35,1,
  • Samstag, 14.08.2021 36,1
  • Sonntag, 15.08.2021 54,2

Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz).

Damit ist im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz seit 11.08.2021 an fünf zusammenhängenden Tagen kumulativ die Sieben-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen überschritten.

Entsprechend § 5 Abs. 3 der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab Dienstag, 17.08.2021, gilt wieder die in der o.g. Verordnung vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Holger Kelch
Oberbürgermeister

Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 171.48 KByte ‧ 16.08.2021