Das Aufgabengebiet des Bereiches Hilfen zur Erziehung umfasst die Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeiter/innen anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe, insbesondere die Beratung und Vermittlung von
- Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie,
- die Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung,
- Hilfe für junge Volljährige und
- die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Unter diesem Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stellt das Jugendamt Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Vielzahl von unterstützenden Angeboten zur Verfügung.
Ziel des Jugendamtes ist es,
- junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen
- Eltern bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
Kontakt
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus