Pflegebedürftige, die bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder hauswirtschaflticher Verrichtungen Hilfe bedürfen, können Pflegeld nach dem SHB XII erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag des behinderten Menschen oder seines Bevollmächtigten
- Personalausweis
- Pflegekassenbescheid
- Einkommens- und Vermögensnachweise Versicherungen, Miete, Wohngeld, Versicherungen
- Bescheid über die Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
Voraussetzungen
- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit vor.
- Der Antragsteller ist Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt / Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Der Antragsteller ist nicht pflegeversichert.
Allgemeine Hinweise
- Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles.
- Die Leistungsgewährung erfolgt nur, wenn kein anderer Kostenträger vorhanden ist.
- Der Antragsteller gibt eine Einverständniserklärung zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) ab.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Gebühren
keine
Fristen
keine
Kontakt
Thiemstraße 37
03050 Cottbus