Zur Sicherstellung von medizinisch notwendiger Versorgung können Personen, die nicht freiwillig oder gesetzlich versichert sind, Leistungen beim Fachbereich Soziales beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bei Personen, die nicht Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, Nachweis über gesamtes Vermögen und Einkommen, Versicherungen, Mietnachweis, Wohngeldbescheid
- Nachweis über Krankenversicherungszeiten
Voraussetzungen
- Der Antragsteller ist in Cottbus/Chóśebuz gemeldet oder/und hält sich in Cottbus/Chóśebuz auf.
- Der Antragsteller ist nicht krankenversichert oder der Versicherungsschutz des Antragstellers endet.
- Der Antragsteller erhält Hilfe zum Lebensunterhalt oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen, um den Bedarf an medizinischen Versorgung zu decken.
Allgemeine Hinweise
Die Krankenhilfe wird in der Höhe gewährt, die auch die gesetzliche Krankenkasse für ihre Mitglieder übernehmen würde.
Zuzahlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden auch nicht vom Fachbereich Soziales getragen.
In dringenden Notfällen muss die Einholung der Kostenzusage beim Fachbereich Soziales vor Beginn der Behandlung erfolgen.
Zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes ist darauf zu achten, dass bei Kündigung, Beendigung von Leistungen des Arbeitslosengeldes I und II und längerer Krankheit nach 3 Monaten der Versicherungsschutz endet. Es besteht die Möglichkeit für diese Fälle bei der Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. Die Kosten der freiwilligen Versicherung können auch im Rahmen der Sozialhilfe gewährt werden.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Gebühren
keine
Fristen
keine
Kontakt
Thiemstraße 37
03050 Cottbus