Personen, die verpflichtet sind, die Kosten einer Bestattung zu tragen, können einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Fachbereich Soziales stellen, sofern es ihnen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Nachweis über bestehendes Vermögen, Einkommen, privater Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Sterbegelder des Verstorbenen
- Ausweis der die Formalitäten erledigenden bzw. antragstellenden Person sowie dessen Nachweise über bestehendes Vermögen, Einkommen, Miete, sonst. Belastungen
- Angaben über den Nachlass des Verstorbenen
- Bei Ausländern Aufenthaltsgestattung des Verstorbenen
Voraussetzungen
Antragsteller bzw. Bestattungspflichtiger verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen, um die Kosten der Beerdigung von Angehörigen zu tragen und die Höhe des Nachlasses ist nicht ausreichend, um die Beerdigungskosten zu decken.
Antragsteller ist der Bestattungspflichtige nach Bestattungsgesetz.
Allgemeine Hinweise
Bei der Bestattung ist der Bestattungsunternehmer darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Sozialbestattung handelt.
Erhielt der Verstorbene laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz, ist der dortige Sozialhilfeträger zuständig.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Fachbereich Soziales.
Rechtsgrundlagen
§ 74 SGB XII
Gebühren
keine
Fristen
Die Antragstellung sollte möglichst vor Beauftragung des Bestattungsinstitutes erfolgen.
Kontakt
Thiemstraße 37
03050 Cottbus