Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 25.05.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. S/70/127 "Wohngebiet Hardenbergstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 2 ha umfasst die in der Gemarkung Spremberger Vorstadt, Flur 134 gelegenen Flurstücke 241, 244 und 245.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Hardenbergstraße, im Osten durch das Grundstück Gaglower Straße 17 / 18, im Süden durch den Priorgraben und im Westen durch das Grundstück Hardenbergstraße 18 gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Der Beschluss zur Aufstellung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit bekanntgemacht.

Planungsziel ist die Entwicklung eines urbanen Gebietes gemäß § 6a BauNVO. Es sollen künftig ca. 120 Wohneinheiten sowie Büroräume entstehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich im Zeitraum vom 04.07.2022 bis einschließlich 08.07.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung äußern.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB angepasst.

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie werden die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. S/70/127 „Wohngebiet Hardenbergstraße“ nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetztes (PlanSIG) im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 15.07.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung und Unterlagen zur Unterrichtung stehen hier zum Download zur Verfügung: