Stadt Cottbus/Chóśebuz

Freie Anbieter von Kunst und Kultur in Cottbus/Chóśebuz können ab sofort in den Genuss einer finanziellen Förderung durch die Stadt kommen. Dazu hat die Stadtverwaltung eine neue Förderrichtlinie aufgelegt, die mit der Genehmigung des kommunalen Haushaltes jetzt in Kraft tritt.

Jan Gloßmann; Stadt Cottbus/Chóśebuz

Oberbürgermeister Tobias Schick: „Freie Kunst und Kultur sind identitätsstiftend für eine Stadt und nicht weniger wichtig als große Häuser. Mit den neuen Spielräumen im Haushalt ist nach Jahren der Sparanstrengungen hier nun endlich eine gezielte Unterstützung möglich geworden.“ Gabriele Grube, Fachbereichsleiterin Kultur: „Diese Förderung ist ein Grund zur Freude, denn letztlich sind wir alle Nutznießer, sowohl die Kulturmacher als auch die Kulturgenießer in unserer Stadt. Dank des Austausches dazu am Runden Tisch der Subkultur ist die Richtlinie maßgeschneidert.“

Das Budget für die neue Projektförderung umfasst insgesamt 100.000 Euro im Jahr. Pro Antragsteller ist eine maximale Förderung von 5.000 Euro möglich. Die Richtlinie einschließlich der exakten Rahmenbedingungen sind am Ende dieser Seite veröffentlicht. Die nötigen Formulare werden in nächster Zeit ebenfalls dort und im Kulturreferat bereitgestellt.

Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler sowie Vorhabenträger, die ihren Schaffensmittelpunkt in Cottbus/Chóśebuz haben. Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen und müssen allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich sein. Nicht gefördert werden Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft bzw. diejenigen, die bereits durch Land oder Stadt institutionell gefördert werden. Ausgeschlossen sind gewinnorientierte Vorhaben, Begleitprogramme gastronomischer Anbieter sowie politische Parteien und Projekte.

1Förderrichtlinie ‧ PDF ‧ 275.15 KByte ‧ 16.05.2024
2Antrag auf Förderung ‧ PDF ‧ 424.14 KByte ‧ 16.05.2024